online | Impulsvortrag von Rechtsanwalt Hartmut Hardt (VDI), Waltrop
Der Betreiber einer Trinkwasser-Installation ist verpflichtet, die Genusstauglichkeit und Reinheit ihres abgegebenen Wassers zu gewährleisten und haftet bei Nichteinhaltung. Die Umsetzung dieser Anforderung aus der Trinkwasserverordnung dient der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, die auf den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufbaut und deren Nichteinhaltung haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
Der Vortrag befasst sich im Besonderen mit der Beschreibung der juristischen Anforderungen an die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung.
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist für Mitglieder kostenfrei.
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Datum/Zeit
Mo.. 25.03.24, 18:00 - 19:30 Uhr
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