Gesundheitstechnische Gesellschaft (GG)

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Gebäudeenergiegesetz (GEG): Was ändert sich beim Austausch des Wärmeerzeugers?

online | Vortrag von Dr.-Ing. Matthias Wagnitz, ZVSHK (Berlin)

Eine tragende Säule der Energiewende ist der Austausch des Wärmeerzeugers. Die Klimaziele der Bundesregierung können nur erreicht werden, wenn in diesem Bereich die Wärmewende zügig verläuft. Das maßgebliche Gesetz ist in diesem Fall das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das zum 1. Januar 2024 geändert wird. Anders als bisher werden nun Anforderungen an den neuen Wärmeerzeuger gestellt, die einen Anteil von 65 % Erneuerbaren Energien am zukünftigen Verbrauch des neuen Gerätes sicherstellen sollen. Die daraus resultierenden Belastungen der Anlagenbetreiber sollen durch eine Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgefangen werden.

Der Vortrag von Dr.-Ing. Matthias Wagnitz, Referent für Energie- und Wärmetechnik im Zentralverband Sanitär Heizung Klima ZVSHK, beleuchtet die neue Situation, die sich ab Januar 2024 und im weiteren Verlauf ergibt und richtet sich insbesondere an SHK-Betriebe, Planer, Energieberater sowie Bau- und Wohnungsunternehmen.

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Datum/Zeit
Do. 23.11.23, 18:00 - 19:30 Uhr
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