Workshop vom 30.09.2021 mit RA Hartmut Hardt (VDI), Waltrop
Der Betreiber einer Trinkwasser-Installation ist verpflichtet, die Genusstauglichkeit und Reinheit ihres abgegebenen Wassers zu gewährleisten und haftet bei Nichteinhaltung.
RA Hartmut Hardt beleuchtet in seinem Vortrag die gesetzlichen Pflichten aus unterschiedlichen Rechtsbereichen, erläutert die resultierende Verantwortung für die Beteiligten und gibt Handlungsempfehlungen für die Praxis.
Medien
- GG | Nachrichten 10-2021, Trinkwasserhygiene Recht
- Interview mit RA Hartmut Hardt, Waltrop, PODCAST | Eventexperten #07