Präsentation vom 22.07.2020, Dipl.-Ing. (FH) Clemens Schickel,
BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V., Bonn
Räume für den Aufenthalt von Menschen müssen bestimmte Kriterien erfüllen wie: Temperatur, Feuchte, Luftqualität, Schall, Licht. RLT-Anlagen sind nach dem Stand der Technik so zu planen, auszuführen, zu betreiben und instand zu halten, dass von ihnen weder eine Beeinträchtigung der Gesundheit noch Störungen der Befindlichkeit, der thermischen Behaglichkeit oder Geruchsbelästigungen ausgehen.
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