Gesundheitstechnische Gesellschaft (GG)

Trinkwasserhygiene aus rechtlicher Sicht

Workshop vom 30.09.2021 mit RA Hartmut Hardt (VDI), Waltrop

Der Betreiber einer Trinkwasser-Installation ist verpflichtet, die Genusstauglichkeit und Reinheit ihres abgegebenen Wassers zu gewährleisten und haftet bei Nichteinhaltung.

RA Hartmut Hardt beleuchtet in seinem  Vortrag die gesetzlichen Pflichten aus unterschiedlichen Rechtsbereichen, erläutert die resultierende Verantwortung für die Beteiligten und gibt Handlungsempfehlungen für die Praxis.

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