Vortrag vom 25.03.2024, Rechtsanwalt Hartmut Hardt (VDI), Waltrop
Der Betreiber einer Trinkwasser-Installation ist verpflichtet, die Genusstauglichkeit und Reinheit ihres abgegebenen Wassers zu gewährleisten und haftet bei Nichteinhaltung. Die Umsetzung dieser Anforderung aus der Trinkwasserverordnung dient der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, die auf den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufbaut und deren Nichteinhaltung haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
Der Vortrag von RA Hartmut Hardt unter dem Titel Die neue Trinkwasserverordnung aus rechtlicher Sicht beleuchtet die gesetzlichen Pflichten aus unterschiedlichen Rechtsbereichen, erläutert die resultierende Verantwortung für die Beteiligten, gibt Handlungsempfehlungen für die Praxis und befasst sich im Besonderen mit der Beschreibung der juristischen Anforderungen an die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Wie ist der Begriff “Betreiber” zu verstehen? Welche rechtlichen Umsetzungspflichten ergeben sich aus der Sicht der Planung, des Errichtens oder der Instandhaltung? Welche rechtliche Bedeutung haben die allgemein anerkannten Regeln der Technik?
RA Hartmut Hardt ist seit 1997 Rechtsanwalt in eigener Kanzlei mit den Schwerpunkten Betreiberrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Haftungsrecht, Strafrecht. Vor dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr Universität Bochum absolvierte er Ausbildungen zum Krankenpfleger und Desinfektor. Diese Ausbildungen lehrten ihn das Leben, denn der Unterschied zwischen Krankenpfleger, Desinfektor und Jurist scheint nur auf den ersten Blick ein großer zu sein. Was alle verbindet sind Menschlichkeit, zu Grunde liegende Regeln und Rahmenbedingungen, Möglichkeiten und Sicherheit nach menschlichem Ermessen – und die erforderliche Prise gesunder Menschenverstand.
Medien
- GG | Nachrichten 04-2024, neue-trinkwv-rechtliche-sicht
- Vortragsmitschnitt 25.03.2024 RA Hardt (youtube, nur für Mitglieder)